https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltsleitlinien_2025.pdf
https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltstabelle_2025.pdf
Der Mindestunterhalt für ein Kind in der 1. Altersgruppe beträgt seit dem 01.01.2025 monatlich 482,00 EUR, für ein Kind in der 2. Altersgruppe 554,00 EUR, für ein Kind in der 3. Altersgruppe 649,00 EUR, ab 18 Jahren 693,00 EUR.
Von dem Bedarf eines minderjährigen Kindes ist das hälftige Kindergeld abzuziehen, sofern sich das Kind überwiegend im Haushalt eines Elternteils aufhält. Im Jahr 2025 beträgt das Kindergeld einheitlich je Kind 255,00 EUR.
Der notwendige Eigenbedarf eines erwerbstätigen Barunterhaltspflichtigen beträgt 1.450,00 EUR gegenüber einem minderjährigen Kind. Für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltsschuldner beträgt der notwendige Eigenbedarf 1.200,00 EUR. Der angemessene Eigenbedarf beträgt 1.750,00 EUR, insbesondere gegenüber einem anderen volljährigen Kind.