Voraussetzung ist der Ablauf des Trennungsjahres.
Danach wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Außerdem wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.
Die Eheleute können auch innerhalb der Ehewohnung getrennt leben, wenn keine gegenseitigen Versorgungsleistungen mehr stattfinden.
Nach einem Jahr kann der Scheidungsantrag von einem Ehepartner gestellt werden.
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
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