https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltstabelle_2024.pdf https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltsleitlinien_2024.pdf Der Mindestunterhalt für ein Kind in der 1. Altersgruppe beträgt seit dem 01.01.2024 monatlich 480,00 EUR, für ein Kind in der 2. Altersgruppe 551,00 EUR, für ein Kind in der 3. Altersgruppe 645,00 EUR, ab 18 Jahren 689,00 EUR. Von dem Bedarf eines minderjährigen Kindes ist das hälftige Kindergeld abzuziehen, sofern sich das Kind überwiegend...Mehr lesen
https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltsleitlinien_2022.pdf https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltstabelle_2022.pdf Der Mindestunterhalt für ein Kind in der 1. Altersgruppe beträgt seit dem 01.01.2022 monatlich 396,00 EUR, für ein Kind in der 2. Altersgruppe 455,00 EUR, für ein Kind in der 3. Altersgruppe 533,00 EUR, ab 18 Jahren 569,00 EUR. Von dem Bedarf des Kindes ist das hälftige Kindergeld abzuziehen, sofern sich das Kind überwiegend im...Mehr lesen
OLG Dresden, Beschl. v. 14.04.2022 – 21 UF 304/21 Das Familiengericht kann das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils gemäß § 1696 Abs. 1 BGB bestimmen, wenn es dem ausdrücklichem Kindeswillen entspricht und keine negativen Auswirkungen auf das Kind zu befürchten sind. Dies hat das Oberlandesgericht in Dresden jüngst entschieden und sich der Ansicht...Mehr lesen
Neueste Kommentare